Kurzfassung der Entwicklungsstrategie
- Handlungsfeldbezogene Ziele und förderwürdige Aktivitäten und Maßnahmen
Entwicklungsziel I: Aktiver Umgang mit den Herausforderungen der demografischen Entwicklung
Handlungsfeld I: Daseinsvorsorge
zuwendungsfähige Maßnahmen und Aktionen:
- Initiierung, Begleitung und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen an rückläufige Bevölkerungszahlen und sich ändernder Bevölkerungsstruktur
- auf bestimmte Zielgruppen spezialisierte Angebote, wie speziell auf ältere Bürger und Bürgerinnen zugeschnittene Angebote sowie Angebote explizit für Kinder und Jugendliche
- Maßnahmen zur Qualitätssteigerungen vorhandener Angebote, die nachhaltig an zukünftige Bedarfe ausgerichtet sind
- Investitionen und vorbereitende Maßnahmen für die Errichtung, Erweiterung und Modernisierung öffentlicher und privater Einrichtungen für Freizeit, Bildung, Betreuung und Kultur für die lokale Bevölkerung
- Erhaltung, Sicherung und Ausbau der Grundversorgung in Wohnortnähe, Konzentration auf Innenstädte und Dorfzentren sowie den Focus auf multifunktionale Einrichtungen legen
- Unterstützung von Projekten, die weitere Tagespflegeeinrichtungen, mobile Krankenstationen und Arztpraxen wie auch medizinische Versorgungszentren etablieren.
Entwicklungsziel II: Nachhaltige Entwicklung der Region Mecklenburg-Strelitz als attraktives Lebens- und Arbeitsumfeld
Handlungsfeld II: Kunst & Kultur
zuwendungsfähige Maßnahmen und Aktionen:
- über vernetztes Handeln in der Kunst- und Kulturszene Projekte unterstützen, die vorhandene Ressourcen gemeinsam nutzen und dadurch einen größeren Wirkungsgrad und eine breitere Öffentlichkeit erreichen.
- Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements bei der aktiven und selbstbestimmten Gestaltung des kulturellen Miteinanders
- Umnutzung von bislang ungenutzten denkmalgeschützten Gebäude für den künstlerischen und kulturellen Bedarf, um finanzierbaren Raum für die freie Kunst- und Kulturarbeit zur Verfügung zu stellen
- Maßnahmen zur Kreativausbildung von Kindern und Jugendlichen (Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen mit Kunst- und Kulturschaffenden)
Handlungsfeld III: Kulturelles Erbe, Naturerbe und kulturelle Landschaften
zuwendungsfähige Maßnahmen und Aktionen:
- Maßnahmen zum Schutz, Erhalt und Umnutzung von denkmalgeschützten Gebäuden, Parkanlagen und Landschaftselementen
- Förderung von Investitionen einschließlich vorbereitende, nicht investive Maßnahmen, die der Erhaltung, Wiederherstellung und Aufwertung kulturhistorischer Bausubstanz dienen
- Pflege-, Erhaltungs- und Ergänzungsmaßnahmen von typischen Kulturlandschaftselementen, insbesondere die Erhaltung und Pflege von Wegeverbindungen
- Unterstützung von Ansätzen, die modellhaft nutzungsbedingte Mängel und Schäden in der Landschaft beheben und natürliche Abläufe wiederherstellen
- Entwicklung von neuen Informationsangeboten zu den Naturlandschaften, Aufwertung bestehender Angebote und Unterstützung von regionalen Naturtourismusanbietern
Handlungsfeld IV: Tourismus
zuwendungsfähige Maßnahmen und Aktionen:
- Verknüpfung von verschiedenen Destinationen, wie beispielsweise Wasser-, Natur-, Rad- und Städtetourismus
- Unterstützung von Aktivitäten, Veranstaltungen und Ereignisse, die auf die kulturelle Vielfalt, die Geschichte, landschaftsraumtypische Aspekte oder prägende Wirtschaftsweisen der Region basieren
- Entwicklung neuer touristischer Produkte
- Ausbau und Erhaltung überregionaler Wegeverbindungen
- Revitalisierung lokaler Wege, die für den Teilraum oder Ort besonders prägende Merkmale aufgreifen oder vorhandene landschaftsgebundene Aktivitäten unterstützen
- Entwicklung neuer Konzepte zur Wegeerhaltung und deren Umsetzung
- Ausbau, Verstetigung und Vernetzung der bestehenden Aktivitäten in den Bereichen der gesundheitsfördernden und wellnessorientierten Angebote
- Förderung von Maßnahmen, die bestehende Angebote zielgruppenorientiert, an sich verändernde Bedarfe anpassen, mehrsprachig, barrierearm, kundenfreundlich und saisonverlängernd wirken
Handlungsfeld V: Regionale Wertschöpfung
zuwendungsfähige Maßnahmen und Aktionen:
- Maßnahmen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen
- Gründungs- und Erweiterungsbemühungen von Kleinstunternehmen inkl. Unterstützung bei der Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen vor Ort
- Maßnahmen zur Bestandspflege, wie bedarfsgerechte Qualifizierung der Angebote oder Unternehmensvernetzung
- Diversifizierung der landwirtschaftlichen Betriebe, wie Ferien auf dem Bauernhof, Hofläden und Aufbau von Wertschöpfungsketten sowie Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte
- Unterstützung der Vernetzung landwirtschaftlicher Betriebe mit dem Hotel- und Gaststättengewerbe
- Vermittlung von landwirtschaftlichen Traditionen
- Ergänzung, Sicherung und Ausbau bestehender Angebote der Waldpädagogik.
2. Fördersätze
Die Mitglieder der Lokalen Aktionsgruppe Mecklenburg-Strelitz gewähren die unten aufgeführten Fördersätze für Vorhaben in allen Handlungsfeldern gleichermaßen. Es wird demnach keine Gewichtung nach Entwicklungsziel sondern nach Rechtsform des/der Zuwendungsempfängers/in vorgenommen.
Die LAG MST honoriert die Vernetzung der Akteure mit einem höheren Fördersatz. Hierzu müssen die Antragsteller/Innen entsprechende Kooperationsvereinbarungen nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage von mindestens einer schriftlichen Vereinbarung, aus der ein klarer Bezug zum beantragten Projekt sowie eine Gegenseitigkeit der Kooperationsziele hervorgehen.
Zuwendungsempfänger*innen | Maximaler Fördersatz in Prozent |
---|---|
Juristische Personen des öffentlichen Rechts bei der Durchführung des Regionalmanagements der Lokalen Aktionsgruppe | 100 |
Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts bei der Planung, Vorbereitung und Umsetzung von transnationalen Kooperationen | 100 |
Juristische Personen des öffentlichen Rechts | 80 |
Zusammenschlüsse von juristischen Personen des öffentl. Rechts sowie Kooperationen mit privatrechtlichen Organisationen | 90 |
Juristische Personen des privaten Rechts (bspw. wirtschaftl. Vereine und Unternehmen) | 50 |
Juristische Personen des privaten Rechts (bspw. gemeinnützige eingetragene Vereine, GmbH und Stiftungen) | 75 |
Natürliche Personen | 30 |
Zusammenschlüsse von juristischen Personen des privaten Rechts (keine Unterscheidung wegen Gemeinnützigkeit) | 85 |