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Was kann gefördert werden?

Fördergegenstand des Regionalbudgets

Mit dem Regionalbudget für Kleinprojekte bis 20.000,00 Euro können: 

  • Baumaßnahmen,
  • Architekten- und Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Planung und Begleitung von Baumaßnahmen,
  • Anschaffungen einschließlich der Lieferung und Errichtung oder Installation,
  • konzeptionelle, planerische oder künstlerische Leistungen einschließlich Machbarkeitsuntersuchungen und Erhebungen,
  • die Durchführung von Veranstaltungen einschließlich deren Moderation,
  • der Erwerb oder die Entwicklung von Computersoftware und
  • der Kauf von Patenten, Lizenzen, Copyrights oder Marken,

gefördert werden, soweit es sich jeweils nicht um Eigenleistungen des Zuwendungsempfängers handelt.
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