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Was kann gefördert werden?
Fördergegenstand des Regionalbudgets
Mit dem Regionalbudget für Kleinprojekte bis 20.000,00 Euro können:
- Baumaßnahmen,
- Architekten- und Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Planung und Begleitung von Baumaßnahmen,
- Anschaffungen einschließlich der Lieferung und Errichtung oder Installation,
- konzeptionelle, planerische oder künstlerische Leistungen einschließlich Machbarkeitsuntersuchungen und Erhebungen,
- die Durchführung von Veranstaltungen einschließlich deren Moderation,
- der Erwerb oder die Entwicklung von Computersoftware und
- der Kauf von Patenten, Lizenzen, Copyrights oder Marken,
gefördert werden, soweit es sich jeweils nicht um Eigenleistungen des Zuwendungsempfängers handelt.
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