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LEADER-Projekte für die Förderperiode 2023-2027 

UPDATE: Die Förderperiode 2023 bis 2027 (bzw. 2024 bis 2029) hat am 1. Januar 2024 begonnen (siehe aktuelle Richtlinie: unten). Die vorherige Förderperiode 2014 bis 2020 (LEADER-Richtlinie für die FP 2014 bis 2020) war zuvor bis 31. Dezember 2023 verlängert worden. 

Hintergrund der aktuellen Förderperiode: Im Jahr 2022 wurde die Strategie für lokale Entwicklung für die neue Förderperiode erarbeitet (neue SLE - hier zum Download). Sie ist fristgerecht zum 30. November 2022 beim Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt des Landes M-V eingereicht worden. Am 31. März 2023 wurde die Genehmigung der neuen SLE kommuniziert. Wir danken allen Menschen in der Region "Demminer Land", die sich tatkräftig am Erarbeitungsprozess beteiligt haben.

Die Lokale Aktionsgruppe „Demminer Land“ (LAG) ruft, stets vorbehaltlich des zur Verfügung stehenden Budgets, zur Projekteinreichung auf. Die angelegten Fördersätze sind ebenso vorbehaltlich (siehe "Beispiel" / "Schema Finanzierung": unten). Seit dem 18. Juli 2023 gilt eine neue LEADER-Förderrichtlinie. Bitte beachten Sie hier unter anderem die Punkte "5.10 Nicht zuwendungsfähige Ausgaben sind“ und 5.4 (Fördersatz für produktive Investitionen sowie die entsprechende Definition von „produktive Investitionen“). 

LEADER-Projekte für die aktuelle Förderperiode können bis zum 30. Juni in der Geschäftsstelle der LAG "Demminer Land" eingereicht werden. 

Die Realisierung der zur Förderung ausgewählten Projekte (siehe Ablauf des Auswahlverfahrens) ist abhängig von dem verfügbaren Budget und für das Folgejahr vorgesehen. Bitte nehmen Sie vor der Projekteinreichung rechtzeitig Kontakt zu Ihrem Regionalmanagement auf! Es werden nur frist- und formgerecht eingegangene Projekte berücksichtigt. 

Hier:  Projektblatt LEADER LAG Demminer Land

Hier:  LEADER-Richtlinie für die aktuelle Förderperiode

Zu beachten: Die Kofinanzierung betreffend, kommt eine Deckelung zur Anwendung. Ein noch undefinierter Anteil der Vorhaben wird somit eine Kofinanzierung benötigen.

Kofinanzierung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass 20 Prozent der beantragten Fördersumme von einem öffentlichem Haushalt (gemäß Artikel 91 Absatz 3 b EU (VO) 2021/2115) gestellt werden müssen.

Hier: Beispiel

Hier: Aktuelles Kofinanzierungsformular, Stichwort "LEADER-FöRL M-V"


Übersicht des Auswahlverfahrens:

Phase A - Vorprüfung/ Projektannahme in der Geschäftsstelle

 

Für die Annahme zur Vorstellung und Bewertung werden nur Projekte zugelassen, die

  • sich den Zielen der verschiedenen Handlungsfelder (HDF) zuordnen lassen,
  • der Regionalbudgetförderrichtlinie (nur Kleinprojekte) entsprechen (sofern wieder eine Antragsfrist vorhanden ist)
  • im Aktionsgebiet liegen,
  • ein schlüssiges Konzept haben,
  • und einen aussagekräftigen Finanzplan vorweisen können.

Es müssen alle Kriterien erfüllt sein!

Weitere Informationen finden Sie hier:

HDF I - Lebensqualität & Infrastruktur (siehe SLE, S. 63)

HDF II - Umwelt- & Klimaschutz sowie Klimafolgenanpassungen (siehe SLE, S. 64)

HDF III - Nachhaltiges Wirtschaften (siehe SLE, S. 65)

HDF IV - Bildung und Kultur (siehe SLE, S. 66)

Das Aktionsgebiet der LAG «Demminer Land«

Schema Finanzierung für private Vorhabenträger/innen (LEADER)

GAP-Strategieplan 2.0 (kurz: GAP-SP, PDF von bmel.de)
(Bezug: Anknüpfend an das Schema Finanzierung: Wie sind Basisdienstleistungen definiert? Siehe Punkt 9.3 "Festlegung von Basisdienstleistung", Seite 379)

 

Phase B: Vorstellung, Bewertung und Erstellung der Prioritätenliste

 

Vorstellung (Auf Basis der Erfahrungen während der Pandemie und der daraus resultierenden Einschränkungen: Vorbehaltlich sind hier Änderungen möglich.)

Jede/r Projektträger/in erhält die Möglichkeit, das Projekt den Mitgliedern der LAG direkt vorzustellen und um wichtige Punkte zu besprechen. Der Vorstellungstermin wird dem Vorhabenträger rechtzeitig mitgeteilt, dieser liegt erfahrungsgemäß in den Sommermonaten (Juli, August, September). Die Vorstellungssitzungen zu den Projekten sind grundsätzlich öffentlich. Dadurch wird sichergestellt, dass die Projektträger/innen aus den unterschiedlichen Amtsbereichen der LEADER Region sich einen Einblick in andere Projektansätze, Herangehensweisen und Entwicklungsziele verschaffen können. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass diese Projektpräsentationen wichtig und teilweise entscheidend für die abschließenden Bewertungen der LAG Mitglieder sind. Der persönliche Kontakt zwischen LAG Mitgliedern und Projektträger/innen bietet zum einen die Möglichkeit, direkte Nachfragen und offene Punkte in der Antragstellung zu klären und gibt zum anderen den Projektträger/innen die Chance, Einblicke in die Arbeitsweise und Prioritätensetzung der LAG, sowie Kontakte zu anderen Projektträger/innen in der Region zu schließen. Nicht selten entstanden aus diesen Terminen Kooperationen mit interessanten Folgeanträgen.

 

Bewertung

Im Nachgang der Projektvorstellungen werden die Projekte von den LAG Mitgliedern bewertet. Hierzu wurde für jedes Handlungsfeld eine Bewertungsmatrix erarbeitet. Diese enthält jeweils 10 Projektauswahlkriterien und 2 Bonuskriterien. Der Durchschnittswert aller eingegangen Bewertungen weist jedem Projekt eine Priorität/Rang zu.

Die Projektauswahlkriterien bestehen aus handlungsfeldübergreifenden (siehe SLE S. 72-73):

  • Nichtdiskriminierung fördern
  • Innovationscharakter und/oder Modellhaftigkeit und/oder Digitalisierung
  • Gleichstellung fördern
  • Nachhaltigkeit
  • Inner- und interkommunale bzw. Stadt-Umland Kooperation
  • Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität
  • Beitrag zur Verbesserung der Daseinsvorsorge

und aus handlungsfeldspezifischen Kriterien (siehe SLE S. 73-74):

  • Beitrag zur Gestaltung eines resilienten Sozialraums (HDF I)
  • Förderung der sozialen Gemeinschaft (HDF I)
  • Sicherung von Arbeitskräften und/oder –plätzen (HDF I und HDF III)
  • Beitrag zur Gestaltung eines resilienten Naturraums (HDF II)
  • Beitrag zur Umwelterziehung und zum Klimaschutz (HDF II)
  • Beitrag zum langfristigen Schutz der Natur und der Artenvielfalt (HDF II)
  • Beitrag zur Gestaltung eines resilienten Wirtschaftsraumes (HDF III)
  • Förderung eines nachhaltigen Tourismus und der Naherholung (HDF III)
  • Beitrag zur Gestaltung eines resilienten Kultur- und Bildungsraumes (HDF IV)
  • Beitrag zur Pflege des (bau-) kulturellen Erbes und/oder der Förderung des kulturellen Lebens und/oder der kultur(historischen) Vielfalt (HDF IV)
  • Ergänzung zu bestehenden, generationsübergreifenden Bildungsstrukturen (HDF IV)

Zusätzlich werden für alle Projekte Bonuskriterien angewandt:

  • Partizipation
  • handlungsfeldübergreifend

 

Erfahren Sie mehr über die Bewertungskriterien

Handlungsfeldbezogene Vorhabenliste 

Nach erfolgter Bewertung reihen sich alle Projekte handlungsfeldbezogen entsprechend dessen Ranges (= Priorität) in die Vorhabenliste (= Prioritätenliste) ein. Den Projekten kann nur unter Berücksichtigung des Ranges und des zur Verfügung stehenden Auswahlbudgets entsprochen werden.

Das Votum der LAG zum jeweiligen Projektvorschlag wird dem/ der Projektträger/in und der Bewilligungsbehörde über das Regionalmanagement übermittelt. Erfahrungsgemäß geschieht dies im November.

Projekte, denen aufgrund fehlender Kassenmittel nicht entsprochen werden kann, werden auf eine Nachrückerliste gesetzt. Mit eventuell frei werdenden Mitteln können diese bis zur nächsten Projektauswahlrunde bedacht werden, unter Berücksichtigung der Platzierung.

Übersicht Ablauf des LEADER-Projektauswahlverfahrens...


Autor: RM DML 
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