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GAK-Kleinprojekt einreichen

Aktuell stehen keine Einreichungsfristen zur Verfügung. Bei Fragen richten Sie sich gern an Ihr Regionalmanagement.

Allgemeine Informationen:

hier:  Antragsformular GAK-Kleinprojekte

hier:  Anlage De-minimis Bescheinigung

hier:  Richtlinie GAK-Kleinprojekte

Als Kleinprojekte werden Vorhaben bezeichnet, deren förderfähige Gesamtkosten 20.000,- Euro nicht überschreiten. Was ist mit förderfähig gemeint? Nicht alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Kleinprojekt stehen, können auch gefördert bzw. von oben bezuschusst werden z.B. der Kauf von Tieren oder in einigen Fällen die Steuer. Haben Sie beispielsweise eine Vorsteuerabzugsberechtigung, dann kann die anfallende Mehrwertsteuer bei Ihrem Kleinprojekt nicht gefördert werden. Weitere Informationen finden Sie unter den Punkten 2.2. und 5.2 der Richtlinie für Kleinprojekte.

Bitte beachten Sie auch, dass Kleinprojekte eigenständige abgeschlossene Vorhaben sind und nicht als Teilprojekte bzw. als Anteilsfinanzierung größerer Vorhaben zu verstehen sind.

Phase A - Vorprüfung/ Projektannahme in der Geschäftsstelle

 

Für die Annahme zur Vorstellung und Bewertung werden nur Projekte zugelassen, die

  • sich den Zielen der verschiedenen Handlungsfelder (HDF) zuordnen lassen,
  • der Regionalbudgetförderrichtlinie (nur Kleinprojekte) entsprechen
  • im Aktionsgebiet liegen,
  • ein schlüssiges Konzept haben,
  • und einen aussagekräftigen Finanzplan vorweisen können.

Es müssen alle Kriterien erfüllt sein!

Weitere Informationen finden Sie hier:

HDF I - Lebensqualität im demografischen Wandel

HDF II - Touristische Infrastruktur und touristische Angebote

HDF III - Kultur, kulturelles und natürliches Erbe

Das Aktionsgebiet der LAG «Demminer Land«

Schema Finanzierung GAK-Kleinprojekte


 

Phase B: Vorstellung, Bewertung und Erstellung der Prioritätenliste

 

Vorstellung (Vorbehaltlich sind hier Änderungen aufgrund der momentanen Situation möglich.)

Jede/r Projektträger/in erhält die Möglichkeit das Projekt den Mitgliedern der LAG direkt vorzustellen und um wichtige Punkte zu besprechen. Der Vorstellungstermin wird dem Vorhabenträger rechtzeitig mitgeteilt, dieser liegt erfahrungsgemäß in den Sommermonaten (Juli, August, September). Die Vorstellungssitzungen zu den Projekten sind grundsätzlich öffentlich. Dadurch wird sichergestellt, dass die Projektträger/innen aus den unterschiedlichen Amtsbereichen der Region sich einen Einblick in andere Projektansätze, Herangehensweisen und Entwicklungsziele verschaffen können. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass diese Projektpräsentationen wichtig und teilweise entscheidend für die abschließenden Bewertungen der LAG Mitglieder sind. Der persönliche Kontakt zwischen LAG Mitgliedern und Projektträger/innen bietet zum einen die Möglichkeit direkte Nachfragen und offene Punkte in der Antragstellung zu klären und gibt zum anderen den Projektträger/innen die Chance, Einblicke in die Arbeitsweise und Prioritätensetzung der LAG, sowie Kontakte zu anderen Projektträger/innen in der Region zu schließen. Nicht selten entstanden aus diesen Terminen Kooperationen mit interessanten Folgeanträgen.

 

Bewertung

Im Nachgang der Projektvorstellungen werden die Projekte von den LAG Mitgliedern bewertet. Hierzu wurde für jedes Handlungsfeld eine Bewertungsmatrix erarbeitet. Diese enthält jeweils 10 Projektauswahlkriterien und 2 Bonuskriterien. Der Durchschnittswert aller eingegangen Bewertungen weist jedem Projekt eine Priorität/Rang zu.

Die Projektauswahlkriterien bestehen aus handlungsfeldübergreifenden:

  • Barrierefreiheit fördern
  • Innovationscharakter
  • Modellhaftigkeit
  • Nachnutzung und Umnutzung vorhandener Bausubstanz
  • inner- und interkommunale bzw. Stadt-Umland Kooperation:
  • Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität
  • Beitrag zur Verbesserung der Daseinsvorsorge
  • Beitrag zur Gestaltung des demografischen Wandels

und aus handlungsfeldspezifischen Kriterien:

  • Sicherung/ Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen (HDF I,II)
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf (HDF I)
  • Vernetzung mit anderen tourist. Anbieter/innen bzw. tourist. Angeboten (HDF II)
  • Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt und deren Lebensräume bzw. zur Förderung der kultur- (historischen) Vielfalt (HDF III)
  • Vernetzung mit anderen naturräumlichen oder kulturellen Angeboten (HDF III)

 

Zusätzlich werden für alle Projekte Bonuskriterien angewandt:

  • Partizipation
  • handlungsfeldübergreifend

 

Erfahren Sie mehr über die Bewertungskriterien...

 

Handlungsfeldunabhängige Vorhabenliste 

Für Kleinprojekte wird es eine Vorhabenliste geben, auf der sich alle bewerteten Projekte entsprechend der erreichten Punktzahl einreihen. Projekte, denen aufgrund aufgebrauchter Mittel nicht entsprochen werden  kann, müssen/können im Folgejahr erneut eingereicht werden. Das jährliche Auswahlbudget beträgt 200.000 Euro.

Übersicht Ablauf GAK-Kleinprojekte-Auswahlverfahren


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