Sprungziele
Seiteninhalt

Was ist sonst zu beachten?

Weitere Hinweise zum Regionalbudget

  • Das geförderte Kleinprojekt muss im Jahr der Bewilligung umgesetzt werden. Das Vorhaben muss innerhalb eines Haushaltsjahres umsetz- und abrechenbar sein.
    .
  • Die Zweckbindungsfrist beläuft sich auf 3 Jahre, soweit es nicht nach der Natur des jeweiligen Projektes ausgeschlossen ist, dass die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erworbenen oder hergestellten Gegenstände oder Rechte bis zum Ablauf dieser Frist für den Zuwendungszweck verwendet werden. (RBRL M-V)
    .
  • Zuwendungen, die wirtschaftliche Tätigkeiten betreffen, werden grundsätzlich als De-minimis-Beihilfen nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1) gewährt. (RBRL M-V)
    .
  • Das Kleinprojekt muss als eigenständiges Projekt erkennbar sein und umgesetzt werden.
    .

zurück

Seite zurück Nach oben